Entschuldigung im Krankheitsfall
Die Schule ist im Krankheitsfall unverzüglich über Edupage (siehe Pkt. Edupage) zu verständigen. Dauert die Erkrankung mehr als drei Unterrichtstage, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen (§20 BaySchO).
Liegt bis 8:15 Uhr keine Entschuldigung vor, ist die Schule verpflichtet, bei den Erziehungsberechtigten Auskunft über den Grund der Abwesenheit einzuholen – gegebenenfalls auch an der Arbeitsstelle! (Bestandteil unseres Sicherheitkonzepts!)
Falls Ihr Kind an meldepflichtigen Infektionen erkrankt ist, teilen Sie uns das bitte zuverlässig mit. Kinder, die sich krank fühlen, müssen abgeholt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie für diesen Fall erreichbar sind.
Ferienkalender
Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass es generell nicht gestattet ist, Kinder an den Randtagen vor bzw. nach den festgelegten Ferienzeiten vom Unterricht freizustellen.
Ferner sind folgende Tage unterrichtsfrei (die Gruppen der Mittagsbetreuung sind ebenfalls geschlossen):
Buß- und Bettag: | Mittwoch, 20.11.2024 | ||
Maifeiertag | Montag, 01.05.2025 | ||
Christi Himmelfahrt: | Freitag, 29.05.2025 |
Waldmeister ABC
Schulberatung
Schulpsychologen/innen und qualifizierte Beratungslehrer/innen sind Teil des schulischen Beratungssystems. Unmittelbarer Berater ist jedoch zunächst die Lehrkraft.
In besonderen Fällen können die qualifizierten Beratungslehrkräfte oder die Schulpsychologinnen/ en weiterhelfen. Da die Beratungsfachkräfte mehrere Schulen betreuen sind Wartezeiten nicht immer vermeidbar.
Die Schulberatung in München ist verschiedene Beratungsbezirke eingeteilt. Der zuständige Beratungsbezirk ist für unsere Schule der Beratungsbezirk Nr. 8:
Toni-Pfülf-Str. 30 80995 München.
Im Schuljahr 2024/25 erreichen Sie die Beratungskräfte zu folgenden Zeiten:
Frau Kristin Schneider, Staatl.Schulpsychologin:
Montag, 11:00 Uhr – 12:00 Uhr Tel. 089/158 169 146 (AB ist eingeschaltet)
Dr. Bodo Wild, Qual. Beratungslehrer und Beratungsrektor:
Donnerstag, 9.30 – 10.30 Uhr Tel. 089/158 169 146 (AB ist eingeschaltet)
In solchen Fällen könnten Sie sich z.B. an uns wenden:
- Fragen zur Schullaufbahn
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Lese-Rechtschreib-Störung
- Schwierigkeiten beim Rechnen-Lernen
- Besondere Begabung
- Inklusion
- Verhaltensprobleme und Konflikte
- Mobbing
- Psychische Belastungen und persönliche Krisen“
Jugendsozialarbeit an der Waldmeisterschule
– Unterstützung von benachteiligten Kindern bei Sorgen, Ängsten und Konflikten
– Einzelfallhilfe und Kleingruppenarbeit bei wiederkehrenden Problemen
– Krisenintervention in akuten Situationen vor Ort
– Elternarbeit: Unterstützung in der Erziehung und Sorgen um Ihr Kind
– Projektarbeit in Klassen, z.B. Gewaltprävention, Medienbildung, Klassenklima
– Übergreifende Kooperation und Vernetzung im Sozialraum (z.B. Beratungsstellen,
Sozialdienste und Freizeitangebote
Kinder und Eltern können freiwillig und zu jeder Zeit mit ihren Anliegen zu uns kommen. Die Themen werden vertraulich behandelt.
Zimmer EG 0.07
Tel: 089 358 82 43-18
Sprechzeiten nach Absprache
Sie finden uns auch bei Edupage.
Erziehungsberatung an Grundschulen
Stefan Redler: Dienstag 12:00 Uhr – 16:00 Uhr und Freitag 8:30 Uhr – 12:30 Uhr
Neben diesem Weg gibt es auch die Möglichkeit, sich an die staatlichen und kommunalen Schulberatungsstellen zu wenden:
Staatliche Schulberatung München, Infanteriestraße 7, 80797 München
Tel. 089/558 99 89-60
E-Mail:info@sbmuenchen.bayern.de
Die Email-Adressen der Mitarbeiter setzen sich zusammen aus Vorname.Nachname@sbmuc.de
Beratungsstelle am Staatlichen Schulamt München, Schwanthalerstr. 40, 80336 München, Tel. 089/ 233-834-64
Eine Adressenliste bei psychischen Erkrankungen (Depressionen und Angststörungen) im Kindesalter finden sie hier.
Betreuungsangebot
Kooperativer Ganztag (KoGa): In diesem Schuljahr starten die ersten, zweiten und dritten Klassen in der flexiblen Variante des kooperativen Ganztages. Über das Konzept können Sie sich unter dem Menü KoGa informieren.
Ferienangebote:
Falls Sie für die bevorstehenden Sommerferien noch nach interessanten Attraktionen oder nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind suchen:
KiBeLino ist ein attraktives, außerschulisches Betreuungsprogramm in den Bereichen Sport, Musik, Tanz, Theater und Kunst, das von der Landeshauptstadt München gefördert wird. Durch ein abwechslungsreiches und buntes Programm wird den Teilnehmern in den Ferien jede Menge Spaß geboten. Die Kinder werden qualifiziert von 7:00 Uhr – 16:00 Uhr betreut. Eine Nachmittagsbetreuung bis 18:00 Uhr ist zusätzlich möglich. Tagesausflüge bieten zusätzliche Abwechslung sowie Anregungen zur aktiven Freizeitgestaltung.
Für Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen sowie für Familien mit SGB-II Leistungsbezug bietet der Verein großzügige Rabatte.
Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.
Ein weiteres Angebot für die Sommerferien bietet die Aktion „Sommer, Sonne, LILALI – Ferien im Olympiapark„.
Neue Sportarten und Bewegungskünste ausprobieren. Der Phantasie Raum geben. Freundschaften schließen. Andere Welten erkunden und sich dabei selbst neu kennen lernen… Kurz: Phantastische Ferien verbringen können Kinder und Jugendliche bei LILALU, dem Ferienprogramm der Johanniter.Zur Auswahl stehen ganztagsbetreute, einwöchige Workshops (von Akrobatik über Parkour bis Zauberei) ebenso wie eintägige Erlebnisreisen in der Beacharena und der Kreativwerkstatt.Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.
Städtische Sing- und Musikschule München
Die Städtische Sing- und Musikschule München hat nun sein Anmeldesystem auf die Online-Anmeldung umgestellt. Sie können sich nun bequem und problemlos auf dieser Homepage www.muenchen.de/musikschule online und damit papierlos anmelden.
FAQ´s
- Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien in München mehr Zukunftschancen. Es ist der Landeshauptstadt München und dem Jobcenter ein besonderes Anliegen, dass alle Kinder und Jugendlichen davon profitieren. Das Bildungspaket folgt der Leitidee: Mitmachen möglich machen – Kindern Chancen eröffnen.
Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen:
•Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte, soweit es dort angeboten wird (Eigenanteil 1€)
•Übernahme der Kosten für eintägige und mehr mehrtägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung
•Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht in Höhe von max. 10,00 € für Gruppen- und max. 20,00 € für Einzelunterricht pro Schulstunde (= 45 Minuten)
•Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Sport– und Kulturangeboten in Höhe von 10,00 € pro Monat (bis zum 18. Geburtstag)
•Übernahme der Kosten für Schulbedarf in Höhe von insgesamt. 100,00 € pro Schuljahr
•Schulwegbeförderung
Weitere Informationen zum Bildungspaket – auch in verschiedenen Sprachen – finden Sie hier.
Alle Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie nur auf Antrag beim Sozialbürgerhaus.Sie können das Antragsformular hier www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:6da71ec2-9ea6-4c04-8b19-22cbd06ad48a/lhm_antrag_bildung-und-teilhabe downloaden und die Leistung schriftlich beim Sozialbürgerhaus zuständigen Sozialbürgerhaus Nord (Milbertshofen – Am Hart – Feldmoching – Hasenbergl), Knorrstr. 101 – 103, 80807 München beantragen.
Nähere Informationen zum Sozialbürgerhaus erhalten Sie hier.
- freiwilliger Rücktritt
Grundschüler können eine Jahrgangsstufe auch freiwillig wiederholen, im Gegensatz zur Pflichtwiederholung. Die Grundschulordnung (GrSO) regelt in § 14 Abs. 1 das freiwillige Wiederholen:
(1) 1 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen oder Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zum Schulhalbjahr in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. 2 Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz unter Würdigung der schulischen Leistungen der Schülerin oder des Schülers.
Das freiwillige Wiederholen kann empfohlen werden, wenn z. B. durch längere Krankheiten der Stoff nicht genügend nachgelernt werden konnte und die Leistungsergebnisse auf Kenntnislücken schließen lassen. Dabei ist das Ziel der freiwilligen Wiederholung, die bestehenden Wissens- und Kenntnislücken durch Wiederholung zu schließen, um ein problemloses Weiterlernen in der nächsthöheren Jahrgangsstufe zu ermöglichen.
Unter dem Aspekt der Würdigung der Leistungen einer Schülerin, eines Schülers kann der Sinn der freiwilligen Wiederholung nicht in einer Notenverbesserung z. B. von Note 2 auf 1 oder Note 3 auf 2 liegen. Eine freiwillige Wiederholung der 4. Jahrgangsstufe ist im Hinblick auf eine Notenverbesserung für den Übertritt nicht möglich.
www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/
- Gastschulantrag
Eltern von Kindern, die nicht im Schulsprengel wohnen, jedoch an einer anderen Grundschule eingeschult werden sollen, haben die Möglichkeit, einen Gastschulantrag zu stellen. Dieser wird grundsätzlich an der Sprengelschule gestellt, die Schulleitungen der abgebenden und aufnehmenden Grundschulen nehmen dazu Stellung. Die Entscheidung über die Genehmigung liegt beim Referat für Bildung uns Sport – Fachabteilung 4 in München.
Kriterien für einen positiven Bescheid sind: Alleinerziehende/Beide Elternteile sind voll berufstätig (Bestätigung des Arbeitgebers) und haben einen Betreuungsplatz an der Gastschule z.B. Hort, Mittagsbetreuung oder Privatperson (Zusage der Einrichtung/Bestätigungsschreiben der betreuenden Person), Geschwisterkinder besuchen bereits die Gastschule.
- Überspringen einer Jahrgangsstufe
In der Grundschule wird das Überspringen einer Jahrgangsstufe ermöglicht durch §14 GrSO (Grundschulordnung):
(2) 1 Besonders befähigten Schülerinnen und Schülern kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten das Überspringen gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nach Reife und Leistungsfähigkeit den Anforderungen dieser Jahrgangsstufe gewachsen sind.
3 Das Überspringen erfolgt im Fall des Satzes 1 zum Schuljahresende, in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 auch im Anschluss an die Aushändigung des Zwischenzeugnisses. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/
- Übertritt
Ein erster Elterninformationsabend findet bereits in der Regel in der 3. Klasse zum Thema „Bildungslandschaft Bayern“ statt. Zu Beginn der 4. Klasse gibt es eine Informationsveranstaltung. Vertreter aus Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule sowie Gesamtschule informieren Sie, welche Möglichkeiten der weiterführenden Schulwahl nach Aushändigung des Übertrittszeugnisses für Sie zur Auswahl stehen. Informationen unter: www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
- Vorkurs Deutsch
www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/gaerten/vorkurs.php
Schulweg & Selbstständigkeit
Diese Fragen sollten Sie sich stellen, bevor Ihr Kind den Schulweg alleine geht:
1. Geht mein Kind nur Wege, die wir vorher besprochen haben?
2. Verhält es sich richtig beim Überqueren der Straße?
3. Bleibt es vor dem Betreten der Fahrbahn an der Gehsteigkante stehen?
4. Schaut es beim Überqueren der Straße immer nach links, rechts und noch einmal nach links?
5. Sucht es Blickkontakt zu den Fahrzeugführern?
6. Bleibt es am Fahrbahnrand stehen, wenn sich Fahrzeuge nähern?
7. Kann es sicher auf Veränderungen des Schulweges (z.B. eine Baustelle) reagieren?
Hier finden Sie den aktuellen Schulwegplan mit hilfreichen Informationen für einen sicheren Schulweg Ihres Kindes:
Sie fördern die Selbstständigkeit Ihres Kindes, wenn Sie es den Schulweg alleine gehen lassen. Wenn es notwendig ist Ihr Kind zur Schule zu begleiten, verabschieden Sie es bitte vor dem Schulhaus und nehmen es nach dem Unterricht auch dort wieder in Empfang.